Die Digitalisierung in der Lehrerausbildung, den Lehrpänen und in den Schulen umzusetzen haben sich die Kultusminister der Länder zur Aufgabe gemacht.
Aber was heißt ‚Bildung‘ im Deutschen eigentlich? Bilden als ‚Hervortreiben und Gestaltannehmen des Seelischen bzw. eines inneren Kerns‘, so verstanden es die Humanisten wie Goethe und Humboldt. Synonyme sind zum einen ‚wissen‘, das auf einen gewissen Kenntnisstand verweist, dann ‚erkennen‘, das einen selbst vollzogenen, eigenständig konstruierten Erkenntnisprozess meint, der nachhaltig wirkt, desweiteren ‚begreifen‘, bezogen auf einen handlungs- und erfahrungsorientierten Bildungsweg und schließlich ‚verstehen‘, das das Ergebnis des Bildungsprozesses mit dem Sprachbild ‚stehen‘ bezeichnet, mit dem sich das Subjekt eine Ausgangsbasis für seinen Gestaltungsprozess, für sein Handeln, schafft. So liefert uns unsere Sprache die Definition von Bildung frei Haus.
Was folgt nun daraus?
Es folgt daraus, dass das Kind im Bildungsprozess Subjekt seiner Potenzialentfaltung ist, was durch die angeborene Freude des Kindes am Lernen belegt werden kann, da es in den ersten 3 Lebensjahren die ungeheure Kulturleistung vollbringt, von sich aus eine Sprache mit ihrer Komplexität zu erlernen, sich von einem Säugling zu einem eigenständigen, persönlichen ‚Ich‘-Wesen mit aufrechtem Gang zu entwickeln usw.
Diese neurobiologische Leistung zeugt von einem innewohnenden Potenzial, das dem ‚Menschen‘ wesentlich eigen ist, abgeleitet vom Sanskrit ‚mens‘ = Geistmensch. Somit enthält das Deutsche als indogermanische Sprache bereits alle Begrifflichkeiten, die den Bildungsprozess des Menschen ausmachen.
Wie verträgt sich dieser Bildungsbegriff nun mit digitalem Wissen und Kompetenzen?
Die Komplexität der Persönlichkeiten mit ihren individuellen Realiten verträgt sich nicht mit durch Fremdsteuerung eintrichtertem Wissen, das sie zu trivialen Objekten macht.
Entweder stehen die Lehrenden im Dienst des Entfaltungsprozesses junger Menschen oder sie machen es zum Objekt digital vermittelter Erwartungen, Bewertungen und Maßnahmen.
Wenn unseren Kindern in der digitalen Schulpraxis statt validem Wissen KI-Wahrscheinlichkeiten und unüberprüfbare Halbwahrheiten angeboten werden, die sie nicht „kritisch“ überprüfen können, dann besteht zudem die Gefahr der Manipulation.
Damit werden die Grundrechte auf Informationsfreiheit und Menschenwürde eingeschränkt.
Deshalb hat Rafael Yuste, Neurowissenschaftler Neuro-Rechte eingefordert, weil die ethischen und sozialen Herausforderungen der Neurotechnologie als Menschenrechtsthema behandelt werden sollten.: „Wir brauchen ein supranationales Gesetz zum Schutz des menschlichen Gehirns vor Technologie“.
Wir hatten einen „Oppenheimer-Moment“ im Labor: Wir entdeckten, dass wir das Gehirn einer Maus nicht nur entschlüsseln, sondern auch manipulieren und ihr Verhalten steuern konnten. Wissenschaftlich gesehen war das ein großer Durchbruch, aber ethisch gesehen hat mich das erschüttert. Mir wurde klar, dass so etwas in Zukunft auch beim Menschen möglich sein könnte. Deshalb haben wir die gemeinnützige NeuroRights Foundation gegründet, deren Vorsitzender ich bin. Das Ergebnis ist, dass es bereits fünf Orte auf der Welt gibt, an denen die Gehirntätigkeit gesetzlich geschützt ist. Eigentlich wäre eine Regulierung auf europäischer oder globaler Ebene erforderlich!
Quellen:

